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Die Mitte AI: 3x Ja am 15. Mai

28. April 2022 – Die Mitglieder der Mitte AI haben online die Parolen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 gefasst. Die Partei empfiehlt alle drei Vorlagen deutlich zur Annahme.

Heute sind inländische Fernsehsender verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Der Konsum von Filmen hat sich allerdings stark gewandelt und heute werden Filme vermehrt online über Streamingdienste (z.B. Netflix) geschaut. Mit der Revision des Filmgesetzes sollen künftig auch solche in- und ausländischen Streamingdienste verpflichtet werden, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Ausserdem soll der Anteil der europäischen Filmproduktionen, welche von den Streamingdiensten angeboten werden müssen, auf 30 Prozent festgelegt werden. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.

Gleichbehandlung von allen Filmanbietern

Für die Mitglieder der Mitte AI ist klar, dass alle Anbieter von Filmen auf dem Schweizer Markt gleichbehandelt werden müssen. Dazu gehören auch immer mehr Streamingdienstanbieter, welche heute in der Schweiz zusammen bereits einen Umsatz von über 300 Millionen Franken erzielen. Mit der Investitionspflicht verbleibt ein Teil des Umsatzes in der Schweiz und kann hier wiederverwendet werden. Dies fördert die schweizerische Filmkultur und sichert bestehende, respektive schafft neue Arbeitsplätze. Inländische Filmproduktionen sind unter Umständen auch identitätsstiftend – man denke an Klassiker wie «HD Läppli», «Die Schweizermacher» oder die zahlreichen Heidi-Verfilmungen – und können ein positives Bild von der Schweiz vermitteln. Eine solche Investitionspflicht existiert bereits heute in verschiedenen europäischen Ländern. Für die Konsumenten ändert sich nichts. Aus diesen Gründen empfiehlt die Mitte AI ein Ja zur Revision des Filmgesetzes.

Mit der Widerspruchslösung Menschenleben retten

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» soll künftig für Organspenden die Widerspruchslösung gelten. Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst, dass Organe und Gewebe nur dann transplantiert werden dürfen, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt hat. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, müssen die Angehörigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden. In dieser Situation lehnen die Angehörigen in einer Mehrheit der Fälle eine Organspende ab. Dies hat zur Konsequenz, dass der Bedarf an Spenderorganen deutlich höher ist, als das Angebot. Ende 2021 warteten 1434 Menschen auf ein Organ. Die Wartezeiten betragen oft mehrere Monate oder sogar Jahre.

Mit der Widerspruchslösung soll dieses Problem entschärft werden. Demnach dürften künftig Organe entnommen werden, wenn die betroffene Person sich zu Lebzeiten nicht gegen eine Organspende ausgesprochen hat. Die Angehörigen werden jedoch weiterhin miteinbezogen und können eine Organspende ablehnen, wenn dies dem (mutmasslichen) Willen des potenziellen Spenders entspricht. Hat die Person ihren Willen nicht festgehalten und sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.

Mit dieser Gesetzesänderung kann die Verfügbarkeit von Spenderorganen erhöht werden. Damit werden Leben gerettet. Ethische Fragen wurden berücksichtigt und so werden z.B. die Angehörigen nach wie vor in die Entscheidfindung integriert. Sie können eine Organspende auch ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Gleichzeitig werden die Angehörigen aber auch entlastet, denn liegt kein dokumentierter Wille vor, so wird davon ausgegangen, dass die betroffene Person mit der Organspende einverstanden war. Dies erspart den Angehörigen einen schwierigen Entscheid in einer ausserordentlichen Situation. Die Mitte AI sagt darum Ja zur Revision des Transplantationsgesetzes.

Freiheit und Sicherheit dank Schengen

Seit dem Jahr 2008 ist die Schweiz beim Schengen-Verbund dabei. Zum Schengen-Raum gehören die meisten EU-Länder sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Innerhalb des Schengen-Raums herrscht Reisefreiheit und es existieren keine systematischen Grenzkontrollen. Durch die Teilnahme an Schengen haben die Schweizer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden Zugang zu wichtigen internationalen Datenbanken (z.B. Fingerabdrücke und Fahndungen).

Der Schutz der EU-Aussengrenzen wird von allen Schengen-Staaten gemeinsam sichergestellt, wobei sie von der europäischen Grenzschutzagentur «Frontex» unterstützt werden. Die Flüchtlingskrise von 2015 hat gezeigt, dass die finanziellen und personellen Mittel von Frontex nicht ausreichen. Deshalb soll Frontex weiter ausgebaut werden. Die Schweiz muss sich als Schengen-Staat an diesem Ausbau beteiligen. Konkret hätte dies einen schrittweisen Ausbau der Kostenbeteiligung von heute 24 Millionen Franken auf bis 61 Millionen Franken im Jahr 2027 zur Folge. Ausserdem sollen bis 2027 bis zu 40 Vollzeitstellen von Schweizer Behörden für Frontex zur Verfügung stehen. Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

Die Mitte AI unterstützt die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes fast einstimmig. Würde die Weiterentwicklung abgelehnt, könnte das ganze Schengen-Abkommen hinfällig werden. Für die Schweiz und ihre Bewohner hätte dies weitreichende Folgen. So wäre die Reisefreiheit in Europa unter Umständen nicht mehr möglich und auch den Strafverfolgungsbehörden fehlte der Zugriff auf wichtige Datenbanken.

Die Mitte AI verurteilt die Menschenrechtsverletzungen an der EU-Aussengrenze. Mit einem Ausstieg aus Schengen wäre dieses Problem allerdings nicht gelöst. Im Gegenteil. Nur wenn die Schweiz bei Frontex mitmacht, kann sie auch mitreden und mitgestalten und sich so für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Mit der Frontex-Reform beaufsichtigen neu rund 40 Grundrechtsbeobachterinnen und -beobachter die Situation vor Ort. Die Einhaltung der Grundrechte ist also gewährleistet. Aus diesen Gründen empfiehlt die Mitte AI ein deutliches Ja zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache.

Vorstand der Mitte AI

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Medienmitteilung zum Download PDF Datei von 27. April 2022

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